An der Musikschule Vasoldsberg für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangen folgende vier Dienstposten zur Ausschreibung:
Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Musikschule Vasoldsberg für...
1. Unterrichtsfächer:
- Elementares Musizieren:
- Musikalische Früherziehung / 3 WS
- Eltern-Kind-Musizieren / 3 WS
Dienstantritt: 01.01.2025
Bewerbungsfrist: 15.11.2024
Beschäftigungszeitraum: 01.01.2025 – 01.03.2026 als Karenzvertretung
2. Unterrichtsfächer:
- Violoncello / 3 WS
- Opt. Streichensemble / 1 WS
- Opt. Elementares Musizieren / 6 WS
Dienstantritt: 01.01.2025
Bewerbungsfrist: 15.11.2024
Beschäftigungszeitraum: 01.01.2025 – 01.03.2026 als Karenzvertretung
3. Unterrichtsfächer:
- Violine / 12,5 WS
- Opt. Streichensemble / 1 WS
- Opt. Elementares Musizieren / 6 WS
Dienstantritt: 01.01.2025
Bewerbungsfrist: 15.11.2024
Beschäftigungszeitraum: 01.01.2025 – 01.03.2026 als Karenzvertretung
4. Unterrichtsfächer:
- Violine / 12,5 WS
- Violoncello / 3 WS
- Elementares Musizieren / 6 WS
- Streichensemble / 1 WS
(Teilung möglich)
Dienstantritt: 01.01.2025
Bewerbungsfrist: 15.11.2024
Beschäftigungszeitraum: 01.01.2025 – 01.03.2026 als Karenzvertretung
Tätigkeitsbereiche: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.
Weitere Informationen und Bewerbungen unter:
Musikschule Vasoldsberg
Dir. Martin Pichler
Hauptplatz 3, 8076 Vasoldsberg
Tel.: 0676/9662060
E-Mail: musikschule@vasoldsberg.at
Homepage: www.musikschule-vasoldsberg.at
Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 8/2021. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.400,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% - 26 Wst.